FAQ Bestellung iPad
Häufig gestellte Fragen zur Anschaffung und zum Einsatz von iPads am Dr. Sulzberger-Gymnasium,
Bad Salzungen
Stand: 24.11.2020, V6
Inhalt
1. zweiter Anschaffungstermin 2021
2. Warum müssen die iPads in der 8. Klasse angeschafft werden?
3. Was ist ein DEP-Gerät bzw. DEP-iPad?
4. Warum muss ein DEP-Gerät eingesetzt werden?
5. Welche Gerätevariante des iPads wird zur Anschaffung empfohlen?
6. Wie viel Speicher sollte das iPad haben?
7. Wie viel Speicherplatz benötigen iOS und Apps?
8. Was ist mit „Cloud-Speicher“ gemeint?
9. Wie viele Dateien kann man bei einer bestimmten Speichergröße abspeichern?
10. Wie unterscheiden sich verschiedene iPad-Varianten: iPad, iPad Air und iPad Pro?
11. Kann ich ein bereits vorhandenes iPad verwenden?
12. Muss ich unbedingt einen Stift dazu bestellen?
13. Muss zusätzlich noch der CAS – Taschenrechner gekauft werden?
14. Kann man eigene Apps auf dem iPad installieren?
15. Wie und wann erlernen die Schüler den Umgang mit den iPads?
16. Wie werden die Geräte durch die Schule gesteuert?
17. Was passiert mit der schulischen iPad-Steuerung außerhalb der Schulzeit?
18. Kann durch die iPad-Steuerung Einblick in die Daten auf dem Gerät genommen werden?
21. Was soll als Lieferadresse eingetragen werden?
22. Warum sollen die iPads an die Schule geliefert werden?
23. An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein vorhandenes Gerät umwandeln lassen möchte?
24. Entstehen noch Zusatzkosten für Apps?
25. Ist das Versicherungspaket notwendig oder wird das über die private Haftpflicht abgedeckt?
Für alle bis zum 01.12.20 eingegangenen Bestellungen versicherte uns der Anbieter eine Lieferung vor Weihnachten. Nur für die 1. Lieferung ist einen MwSt. von 16% garantiert. Sollte die Bestellung später eingehen, wird als 2. Liefertermin in der Woche vor den Winterferien angestrebt. Es wird eine weitere Bestellung im Frühjahr 21 für Schüler höherer Klassen geben. Der Termin steht noch nicht fest.
Das von der Schulkonferenz am 13.03.2019 beschlossene Medienkonzept des Dr. Sulzberger-Gymnasiums sieht den Einsatz von iPads ab Mitte der 8. Klasse vor.
Bei einem DEP-iPad handelt es sich um speziell für den Einsatz im Bildungsbereich vorbereitete Geräte-Version, die gegenüber einem normalen iPad erweiterte Möglichkeiten zur zentralen Verwaltung und Steuerung aufweist.
Alle in der Schule eingesetzten iPads werden in eine vom Schulträger (Wartburgkreis) betriebene IT-Infrastruktur eingebunden. Dies ist nur mit DEP-iPads möglich. Die Geräte unterliegen anschließend während der Schulzeit einer Profilsteuerung, die es z.B. erlaubt, auf den iPads schulische Apps kostenlos zu installieren, aber auch unerwünschte Funktionen abzuschalten, z.B. Spiele während der Schulzeit zu sperren. Außerdem erhalten nur in das Schulsystem eingebundene DEP-Geräte Zugang zum schulischen WLAN. Alle anderen Geräte, z.B. Nicht-DEP-iPads, Tablets oder Laptops anderer Hersteller können nicht in die vom Schulträger betriebene IT-Infrastruktur eingebunden werden.
Um den schulischen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen Sie ein normales 10,2“ iPad der aktuellen Generation (z. Z. 8. Generation) als DEP-Gerät und einen passenden Stift (Apple-Pencil). Wenn das Gerät ausschließlich für schulische Zwecke eingesetzt wird, reicht auch eine Speicherkapazität von 32 GB. Sollten Sie das Gerät darüber hinaus auch für private Zwecke einsetzten wollen, empfehlen wir allerdings mindestens 128 GB Speicher zu wählen. Die Auswahl aller darüberhinausgehenden Gerätevarianten, z.B. mit noch mehr Speicher oder das iPad-Pro, steht Ihnen natürlich frei, ist aber für schulische Zwecke nicht zwingend notwendig.
iPad-Varianten als DEP-Gerät |
Hinweise |
iPad, 10,2“ Bildschirm, 32 GB Speicher |
Mindestausstattung, empfohlen, wenn das Gerät ausschließlich für schulische Zwecke benutzt wird oder das Budget möglichst klein gehalten werden soll, ggf. müssen von Zeit zu Zeit Daten vom Gerät in den kostenlosen Cloudspeicher (200 GB) verschoben werden (Zum Speicherbedarf auch siehe Frage 9) |
iPad, 10,2“ Bildschirm, 128 GB Speicher |
empfohlen, wenn das Gerät für schulische und private Zwecke benutzt wird, es können mehr Apps und Dateien auf dem Gerät selbst gespeichert werden, bevor sie in den kostenlosen Cloudspeicher (200 GB) ausgelagert werden müssen (Zum Speicherbedarf auch siehe Frage 9) |
iPad Air, 10,9“ Bildschirm mit 256 GB Speicher
oder iPad Pro, 11“ Bildschirm mit 128, 256, 512 oder 1024 GB Speicher + Apple Pencil
|
kann erworben werden, wenn die privaten Ansprüche an die Speicherausstattung oder die Leistungsfähigkeit des Gerätes höher sind als bei den vorherigen Varianten (Zum Speicherbedarf auch siehe Frage 9) |
Wenn das Gerät ausschließlich für schulische Zwecke eingesetzt wird, reicht eine Speicherkapazität von 32 GB, da das Gerät durch die Einbindung in das schulische IT-System zusätzlich Zugriff auf 200 GB Cloud-Speicher hat. Sollten Sie das iPad aber auch für private Zwecke (Spiele, Filme, Fotos, etc.) einsetzten wollen, empfehlen wir allerdings mindestens 128 GB Speicher zu wählen.
Für das Betriebssystem iOS und die vorinstallierten Apps werden laut Angaben von Apple ca. 4-6 GB Speicherplatz benötigt. Damit stehen bei einem 32 GB-Modell dann 26 GB zum Speichern von eigenen Daten und Apps zur Verfügung, bei einem 128 GB Modell entsprechend 122 GB, usw.
Cloud-Speicher ist eine Möglichkeit, Dateien nicht lokal auf dem Gerät zu speichern, sondern über das Internet in ein großes Rechenzentrum auszulagern. Auf diese Weise kann man Speicherplatz auf dem eigentlichen Gerät sparen. Auf die ausgelagerten Daten kann dann weiterhin über eine Online-Verbindung zugegriffen werden.
Für in die Schul-IT eingebundene DEP-iPads werden von Apple kostenlos 200 GB Cloud-Speicher in der iCloud bereitgestellt.
Speicher- |
Word Dateien |
Dokumente |
Fotos |
Powerpoint- |
komplette Filme |
MP3 Lieder |
|||
32 GB |
0,6 Mio. |
100.000 |
20.000 |
90.000 |
21 |
7.000 |
|||
64 GB |
1,2 Mio. |
200.000 |
40.000 |
180.000 |
42 |
14.000 |
|||
128 GB |
2,4 Mio. |
400.000 |
80.000 |
360.000 |
84 |
28.000 |
|||
200 GB |
3,7 Mio. |
620.000 |
125.000 |
560.000 |
131 |
43.000 |
|||
256 GB |
4,8 Mio. |
800.000 |
160.000 |
720.000 |
168 |
56.000 |
|||
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Es sprengt leider den Rahmen dieser Übersicht, die einzelnen Unterschiede der verschiedenen iPad-Varianten hier genauer vorzustellen. Grundsätzlich: iPad Air und iPad Pro sind besser ausgestattete Varianten des iPads, die z.B. mehr Speicher, einen größeren Bildschirm und schnellere Prozessoren besitzen, aber natürlich auch mehr kosten. Auf allen iPads läuft aber immer die gleiche Software. Generell kann gesagt werden, dass bereits die günstigste Ausstattungsvariante des iPads den schulischen Ansprüchen genügt, solange das Gerät auch nur für schulische Zwecke genutzt werden soll. Sollten weitere Ansprüche im privaten Bereich dazu kommen, raten wir dazu, ein Gerät mit mehr Speicher (mind. 128 GB) zu kaufen.
Eine Übersicht mit Links, welche die Unterschiede zwischen verschiedenen iPads erklären, finden Sie hier: https://bit.ly/2IM6iUa
Ja, aber nur wenn Sie es kostenpflichtig in ein DEP-Gerät umwandeln lassen. Bitte beachten Sie dazu den Elternbrief.
Ja, ein Stift muss mitbestellt werden. Das Beibehalten von handschriftlichen Notizen ist ein zentraler Bestandteil des Nutzungskonzepts von iPads am Dr. Sulzberger-Gymnasium.
Nein, der CAS-Rechner wird den Schülern auf den eingebundenen DEP-Geräten von der Schule kostenlos als App zur Verfügung gestellt. Dadurch entfallen Anschaffungskosten von ca. 110,- €.
Ja, auf den Geräten können außerhalb der Schule auch eigene Apps installiert werden. Diese werden aber während der Schulzeit ggf. gesperrt sein.
Während des zweiten Halbjahres der Klassenstufe 8 soll verstärkt in die Benutzung des iPads eingeführt werden. Die Schüler haben zu einem großen Teil auch bereits mit den Geräten aus dem schulischen iPad-Wagen gearbeitet.
Durch die schulische Profilsteuerung
- wird der Zugang zum schulischen WLAN hergestellt
- wird gesteuert, welche Apps während der Schulzeit gesperrt sind
- werden auf eingebundenen Schüler-iPads Apps aufgespielt, die im Unterricht genutzt werden, z.B. der CAS-Rechner
- wird die Steuerung der iPads durch den Lehrer während der Stunde ermöglicht, z.B. Internetzugang ausschalten, Bildschirm sperren, Dokumente verteilen, usw. (=Classroom-App)
- wird für jedes Schüler-iPad 200 GB kostenloser Cloud-Speicher zur Verfügung gestellt
Die schulische Steuerung ist nur während der Schulzeit aktiv. Außerhalb der Schulzeit und in den Ferien ist die schulische Steuerung nicht aktiv und das iPad unterliegt keinen Einschränkungen.
Nein, das ist grundsätzlich technisch nicht möglich. Folgende Merkmale eines Geräts sind einsehbar:
- Name des Geräts
- Seriennummer
- Wem gehört das Gerät?
- Zuordnung zu einem Benutzer in der Classroom-App
- Version des Betriebssystems
- Größe des benutzten und des freien Speicherplatzes
- Wann zuletzt online?
- Wann wurde das Gerät der schulischen Verwaltung hinzugefügt?
- Name der von der schulischen Verwaltung installierten Apps
- Welche Profile sind wann aktiv?
- Welche Updates sind nötig und für das Gerät verfügbar?
- Was passiert mit der schulischen iPad-Steuerung, wenn ein Schüler die Schule wechselt oder verlässt?
Wenn ein Schüler die Schule wechselt oder verlässt, wird das iPad entweder in die IT-Infrastruktur der neuen Schule übernommen, unterliegt dann also der dortigen Steuerung, oder es wird aus der Steuerung komplett herausgenommen. Dann verhält es sich wie ein normales iPad ohne jegliche Einschränkung.
Geräte, die im schulischen Umfeld sinnvoll eingesetzt werden sollen, definieren sich nicht nur durch ihre Hardware und deren Preis, sondern auch durch ein darum herum bestehendes System an zusätzlichen Angeboten und Möglichkeiten. Dazu gehören z.B. auch das Software-Angebot, die Steuerbarkeit der Geräte durch die Schul-IT oder die technische Unterstützung durch den Hersteller und anderes mehr.
Als grundsätzliche Geräteklasse für den schulischen Einsatz wurde ein „stiftbasiertes Tablet mit großem Bildschirm, genügend Speicher und leistungsfähigem Akku für einen Schultag sowie der Möglichkeit, zentral verwaltet und gesteuert zu werden“ festgelegt.
Prüft man nun, welche Systeme ganz grundsätzlich diese Kriterien für ein schulisches Umfeld erfüllen, bleiben weltweit nur drei sogenannte „Öko-Systeme“ übrig:
- auf Googles Android oder Chrome-OS basierende Geräte
- auf Microsoft Windows-basierende Geräte
- auf Apple iOS basierende Geräte
Obwohl auf Googles Chrome-OS basierende Geräte z.B. in den USA im Bildungsbereich sehr verbreitet sind, kommt dieser Anbieter in Deutschland aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht in Frage.
Für die verbleibenden beiden Anbieter muss geprüft werden, welche Kriterien für den schulischen Einsatz sie erfüllen oder nicht erfüllen. In der Gesamtabwägung wurde hier gemeinsam mit dem Schulträger die Entscheidung für den Einsatz von iPads getroffen.
Kriterienliste
Kriterium |
auf Googles Android |
auf Microsoft Windows-basierende Geräte |
auf Apple iOS basierende Geräte |
laut Datenschutzbestimmungen in der Schule einsetzbar |
nein |
umstritten |
ja |
kein Nischenprodukt - langfristiger Einsatz abgesichert |
in Deutschland kaum verbreitet |
weite Verbreitung in privaten Haushalten in Form von PCs und Laptops |
relativ weite Verbreitung in privaten Haushalten in Form von Handys und Tablets |
homogene Ausstattung, d.h. möglichst wenig Unterschiede bei der Hardware- und Softwareausstattung |
zahlreiche verschiedene Hardware-Hersteller versorgen Geräte mit unterschiedlichen Hardware-Ausstattungen, Softwarestand weitgehend gleich (Update-Garantie oft nur 2 Jahre) |
zahlreiche verschiedene Hardware-Hersteller versorgen Geräte mit unterschiedlichen Hardware-Ausstattungen, Softwareversionen unterschiedlich, Update-Dauer abhängig von Hersteller |
alle Geräte laufen mit der gleichen Softwareversion - ältere Geräte (> 5 Jahre) fallen irgendwann aus den Updates heraus |
zentrale Verwaltung der Geräte durch Schule und Schulträger möglich |
ja (aus Datenschutzgründen in D aber nicht erlaubt, da notwendige Server im Ausland) |
ja |
ja |
Zukunftssicherheit durch regelmäßige und langfristig gesicherte Software-Updates |
individuell abhängig vom einzelnen Hersteller |
zahlreiche verschiedene Hardware-Hersteller versorgen Geräte mit unterschiedlichen Softwareversionen und Treibern |
nur ein Hersteller, alle Geräte haben gleichen Softwarestand |
Akku muss Schultag durchhalten |
abhängig vom jeweiligen individuellen Gerät |
abhängig vom jeweiligen individuellen Gerät |
ja |
stiftbasierte Bedienung - Beibehalten von handschriftlichen Notizen |
abhängig vom jeweiligen individuellen Gerät |
abhängig vom jeweiligen individuellen Gerät |
ja |
großes Softwareangebot an Standardsoftware und spezieller Lernsoftware |
ja - aber nur eingeschränkter Zugang zu Standard-Software |
ja, Microsoft-Office-Software = Quasi-Standard, |
ja, Büro-Software bereits enthalten, zusätzlich Einsatz von Microsoft-Office möglich |
Cloud-Anbindung, kostenloser Cloud-Speicher |
Anbindung vorhanden, 15 GB kostenloser Cloud-Speicher |
Anbindung vorhanden, 5 GB kostenloser Speicher |
Anbindung vorhanden, 200 GB kostenloser Speicher |
Bedienkonzept folgt üblichen Standards oder ist leicht erlernbar |
orientiert sich an üblichen Standards aus der Windows-Welt |
stellt im Bereich von PCs und Laptops den Quasi-Standard dar |
unterscheidet sich von Windows-basierten Geräten, ist auf Touch-Bedienung optimiert, muss ggf. gelernt und geübt werden – für Handy-Nutzer i.d.R. kein Problem |
notwendige IT-Verwaltungsstruktur beim Schulträger vorhanden |
nein |
nein |
ja |
vergleichbare Geräte bereits in der Schule im Einsatz |
nein |
nein |
ja |
Verfügbarkeit und Preis |
in Deutschland nur wenige Gerätemodelle im Angebot, Palette reicht von einfachen günstigen bis zu hochpreisigen Geräten, Stiftbedienung erreicht nicht Niveau von Microsoft oder Apple |
in der Regel gut verfügbar, bei gleichen Leistungskriterien (Tablet mit 10“ Bildschirm, mind. 32 GB Speicher mit leistungsfähiger Stiftbedienung und leistungsstarkem Akku) bewegen sich Verfügbarkeit und Preise auf ungefähr dem gleichen Niveau |
Als Lieferadresse soll bitte die Schule eingetragen werden:
Dr.-Sulzberger-Gymnasium
Haus 2
Otto-Grotewohl-Straße 79
36433 Bad Salzungen
Durch die Lieferung an die Schule wird sichergestellt, dass die Geräte zur Einbindung vor Ort sind und sich in einem Zustand befinden, der eine reibungslose Einbindung ermöglicht, denn die DEP-iPads müssen beim ersten Einschalten den Einbindungsprozess in die IT-Umgebung der Schule durchlaufen. Dies muss in einem bestimmten WLAN der Schule erfolgen, das nur für diesen Zweck eingerichtet wird.
Wenn das iPad zuvor bereits in einer anderen Umgebung eingeschaltet und es bereits einmal eingerichtet wurde, muss es zunächst aufwändig komplett zurückgesetzt werden, was den Einbindungsprozess in der Schule unnötig verkompliziert.
Sollte das iPad doch nach Hause geliefert worden sein, schalten Sie es bitte nicht ein, sondern bringen Sie es mit in die Schule, damit es problemlos in die Schul-IT eingebunden werden kann.
Leider fehlt durch ein Versehen im Bestellformular die Angabe, an wen man sich wenden muss, um ein vorhandenes iPad in ein DEP-Gerät umwandeln zu lassen. Bitte wenden Sie sich an Frau Treml von der Fa. eduXpert bzw. Compustore unter folgender Mail-Adresse: k.treml@compustore.de
Nach derzeitigem Kenntnisstand sollten zunächst keine weiteren Kosten für Apps entstehen. Für eine ganze Reihe von Apps hat die Schule inzwischen Lizenzen erworben, die es ermöglichen, die betreffenden Apps auf die eingebundenen Schüler-iPads aufzuspielen. Diese Apps stehen den Schülern dann solange kostenlos zur Verfügung, wie sie als verwaltete Schul-Geräte fungieren.* Dazu zählt z.B. der CAS-Taschenrechner. Auch für die Anschaffung der App „Good-Notes“, mit der man digitale Hefter führen kann, stehen für die iPads, die in diesem Schuljahr ausgegeben werden, noch genügend schulische Mittel zur Verfügung. Wir können allerdings nicht für die komplette weitere schulische Laufbahn garantieren, dass keinerlei Kosten für Apps entstehen.
*Verlässt ein Schüler die Schule verliert er die kostenlose Lizenz für die App wieder und sie kann einem neuen Schüler zugwiesen werden.
Dazu können wir aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, die es bei privaten Versicherungen gibt, keine Auskunft erteilen. Das Versicherungspakt ist ein Angebot des Service-Partners. Dieses anzunehmen oder darauf zu verzichten, liegt im Ermessen der Eltern.